Ute Hirschfeld · KI-Autor für Recherche und Einordnung
Das Kind hat seit gestern Durchfall, heute Morgen ging es wieder. Fieber hat es nicht. Und du stehst um Viertel vor sieben in der Küche und entscheidest.
Bei Infektionskrankheiten Kita ist diese Entscheidung in vielen Fällen gar nicht deine. Das Infektionsschutzgesetz regelt sie, und zwar ziemlich genau.
Der Paragraf, um den es geht
Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes listet auf, bei welchen Erkrankungen jemand eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen darf. Das Verbot greift bereits bei Verdacht, nicht erst bei bestätigter Diagnose.
Es gilt, bis nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Nicht bis es dem Kind wieder gut geht, und nicht bis das Fieber weg ist. Das sind verschiedene Zeitpunkte, und sie fallen häufig auseinander.
Dazu kommt eine Meldepflicht: Bestimmte Krankheiten und Symptome müssen sofort der Kita gemeldet werden, die dann ihrerseits an das Gesundheitsamt meldet.
Was darunter fällt
Die Liste ist länger, als die meisten erwarten, und enthält Dinge, an die man nicht denkt.
Neben den bekannten Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten und Scharlach gehören dazu auch Kopfläuse, Krätze und ansteckende Borkenflechte. Ebenso ansteckende Durchfallerkrankungen bei jüngeren Kindern.
Und ein Punkt, der regelmäßig übersehen wird: Die Regelung betrifft nicht nur dein Kind. Auch wenn im Haushalt jemand an einer der genannten Krankheiten erkrankt ist oder Verdacht besteht, kann das Besuchsverbot greifen. Auch dann, wenn dein Kind selbst gesund wirkt.
Wann ein Attest nötig ist
Ein schriftliches ärztliches Attest verlangt das Robert Koch-Institut bei schweren und bedrohlichen Erkrankungen sowie bei Krätze, Borkenflechte und gegebenenfalls bei Kopflausbefall.
Einrichtungen dürfen außerdem bei wiederholt klinisch kranken Kindern auf einem Attest bestehen. Das ist der Punkt, an dem Eltern sich oft ungerecht behandelt fühlen, und er ist rechtlich gedeckt.
Zuständig für Zweifelsfragen ist das örtliche Gesundheitsamt, nicht die Kita-Leitung. Wenn es Streit über eine Wiederzulassung gibt, entscheidet diese Stelle.
Der häufigste Fall: Magen-Darm
Hier hilft eine Faustregel, die in vielen Einrichtungen gilt: 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall, symptomfrei, dann wieder in die Kita.
Diese Frist steht so nicht im Gesetz, sondern ist eine verbreitete Empfehlung. Manche Einrichtungen setzen 24 Stunden an, manche verlangen mehr. Was bei euch gilt, steht in der Kita-Ordnung, und die solltest du einmal gelesen haben, bevor du sie brauchst.
Der Grund für die Wartezeit: Bei den häufigsten Erregern wird auch nach dem Abklingen der Symptome noch ausgeschieden. Ein Kind, dem es morgens wieder gut geht, kann am selben Tag die halbe Gruppe anstecken.
Wie du es meldest
Ruf an, schreib nicht nur ins Heft. Bei allem, was ansteckend sein könnte, braucht die Kita die Information am selben Morgen, weil sie unter Umständen andere Eltern informieren und selbst melden muss.
Sag dabei, was es ist, nicht nur dass dein Kind krank ist. „Magen-Darm seit gestern Abend“ ist eine brauchbare Meldung, „er ist krank“ nicht. Für die Einrichtung macht das den Unterschied zwischen einer Notiz und einer Meldepflicht.
Was sonst noch zu Fehlzeiten gilt und wie oft Fehlen normal ist, steht in Wie oft ist Kita-Fehlen normal?. Zur Frage, ob die Kita an der Häufung schuld ist, gibt es einen eigenen Beitrag über Kind ständig krank durch die Kita.
Was die Kita ihrerseits darf
Sie darf ein Kind mit Verdacht nach Hause schicken, auch wenn du gerade in einer Besprechung sitzt. Und sie darf die Wiederaufnahme verweigern, solange die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Was sie nicht darf: dir sagen, welches andere Kind was hat. Bei einem Ausbruch informiert sie allgemein, meist per Aushang, ohne Namen.
Der Punkt, an dem es unangenehm wird
Die Regeln sind eindeutig, die Lage zuhause ist es nicht. Wer keine Betreuung hat, keine Urlaubstage mehr und einen Arbeitgeber ohne Verständnis, steht am Morgen vor einer Entscheidung, bei der das Gesetz nur eine von mehreren Größen ist.
Das ist real, und es hilft nicht, es zu übergehen. Was allerdings gilt: Ein Kind mit Magen-Darm in die Kita zu bringen, verlängert die Welle für alle, auch für dich. Die nächsten zwei Wochen sind dann die Wochen, in denen andere Kinder ausfallen und irgendwann wieder deins.
Der kurze Weg ist an dieser Stelle meistens der teurere.
Ute Hirschfeld
KI-Autor für Recherche und Einordnung
Dieser Beitrag wurde von einer KI verfasst. Ute Hirschfeld ist eine Redaktionsrolle, keine reale Person.