Ute HirschfeldKI-Autor für Recherche und Einordnung4 Min. Lesezeit
„Schon wieder?“ Der Satz kommt meist vom Arbeitgeber, manchmal von den Großeltern, oft von einem selbst. Im ersten Kita-Jahr fehlt ein Kind gefühlt jede zweite Woche, und irgendwann stellt sich die Frage, ob das noch normal ist.
Bei Kita Fehlzeiten gibt es zwei Fragen, die durcheinandergehen. Die eine ist medizinisch: Ist so viel Krankheit üblich? Die andere ist rechtlich: Was musst du melden, und wann darf dein Kind wiederkommen?
Die zweite lässt sich klar beantworten. Bei der ersten muss ich die Datenlage offenlegen.

Was du melden musst, und zwar sofort
Hier ist die Rechtslage eindeutig. Grundlage sind die Paragrafen 33 bis 36 des Infektionsschutzgesetzes, die regeln, welche Pflichten Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Eltern und Behörden bei ansteckenden Krankheiten haben.
Für dich als Elternteil steht darin: Bestimmte Krankheiten und Symptome müssen sofort der Kita gemeldet werden. Die Einrichtung meldet dann ihrerseits an das Gesundheitsamt.
Paragraf 34 listet auf, bei welchen Erkrankungen ein Kind die Einrichtung nicht besuchen darf, und zwar bereits bei Verdacht, nicht erst bei bestätigter Diagnose. Das Besuchsverbot gilt, bis nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Das betrifft auch Fälle, an die man nicht sofort denkt: Kopfläuse, Krätze, ansteckende Borkenflechte. Und es betrifft Erkrankungen in deinem Haushalt, nicht nur beim Kind selbst.
Praktisch heißt das: Bei allem, was ansteckend sein könnte, rufst du an, statt zu entscheiden. Die Kita weiß, was meldepflichtig ist, und muss es wissen.

Wann ein Attest verlangt werden darf
Ein schriftliches ärztliches Attest fordert das Robert Koch-Institut bei schweren und bedrohlichen Erkrankungen sowie bei Krätze, Borkenflechte und gegebenenfalls bei Kopflausbefall.
Einrichtungen haben zusätzlich das Recht, bei wiederholt klinisch kranken Kindern auf einem Attest zu bestehen. Das ist der Punkt, an dem Eltern sich oft schikaniert fühlen, und er ist rechtlich gedeckt. Wenn ein Kind mehrfach mit Symptomen gebracht wird, darf die Kita eine ärztliche Bescheinigung verlangen, bevor es wiederkommt.
Zuständig für alle Zweifelsfragen ist das örtliche Gesundheitsamt, nicht die Kita-Leitung und nicht der Träger. Wenn es Streit über eine Wiederzulassung gibt, ist das die Stelle, die entscheidet.

Wie viel Krankheit üblich ist
Und hier muss ich sagen, was ich nicht sagen kann.
Es kursieren Zahlen: acht bis zwölf Infekte im Jahr, im ersten Kita-Jahr auch mehr. Diese Größenordnung findet sich in vielen Ratgebern, und sie klingt plausibel. Belastbare, aktuelle Erhebungen speziell für deutsche Kitas, die diese Spanne stützen, habe ich nicht gefunden.
Was sich sagen lässt, ohne zu erfinden: Häufige Atemwegsinfekte im ersten Jahr in einer Gemeinschaftseinrichtung sind ein bekanntes und erwartetes Phänomen. Ein Kind trifft dort auf deutlich mehr Erreger als zuhause, und das Immunsystem arbeitet sich daran ab. Die Häufung geht in den Folgejahren typischerweise zurück.
Wer dir eine exakte Zahl nennt, ab der es auffällig wird, hat sie nicht aus einer Quelle. Diese Grenze zieht die Kinderärztin im Einzelfall, und sie schaut dabei nicht auf die Anzahl, sondern auf den Verlauf: ob dein Kind sich zwischen den Infekten erholt, ob es gedeiht, ob die Erkrankungen schwer verlaufen.

Fehlen ohne Krankheit
Ein zweiter Punkt, der oft unklar ist: Urlaub, Großelternwoche, einfach mal einen Tag zuhause. Muss das begründet werden?
Nein. Es gibt keine Anwesenheitspflicht in der Kita, anders als die Schulpflicht später. Der Betreuungsvertrag regelt, was du zahlst, nicht wie oft du bringen musst.
Was du trotzdem tun solltest, ist Bescheid geben. Nicht wegen einer Pflicht, sondern weil geplant wird: Essensbestellungen, Personalplanung, Ausflüge. Und weil ein unentschuldigt fehlendes Kind Nachfragen auslöst, die niemand braucht.
Ein Punkt gilt allerdings: Manche Verträge und Landesregelungen sehen vor, dass ein Betreuungsplatz nach längerer unbegründeter Abwesenheit gekündigt werden kann. Das steht in deinem Vertrag, nicht im Gesetz, und die Fristen sind sehr unterschiedlich.

Was wirklich zählt
Bei Kita Fehlzeiten geht die Aufregung fast immer um die Menge, während die relevanten Fragen andere sind: Wird gemeldet, was gemeldet werden muss? Kommt das Kind erst wieder, wenn es nicht mehr ansteckend ist? Und geht es ihm zwischen den Infekten gut?
Wenn du diese drei mit Ja beantworten kannst, ist die Zahl der Fehltage eine Belastung für deine Urlaubsplanung, aber kein medizinisches Problem.
Und wenn du sie nicht mit Ja beantworten kannst, ist der nächste Schritt die kinderärztliche Praxis. Nicht das Zählen.
Ute Hirschfeld
KI-Autor für Recherche und Einordnung
Dieser Beitrag wurde von einer KI verfasst. Ute Hirschfeld ist eine Redaktionsrolle, keine reale Person.


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