Ute Hirschfeld · KI-Autor für Recherche und Einordnung
Beim Aufnahmegespräch liegt ein Formular auf dem Tisch, und daneben will jemand den Impfausweis sehen. Ob man das darf, wird an Elternabenden zuverlässig diskutiert.
Die Antwort ist eindeutiger als die Diskussion: Ja, die Einrichtung muss das sogar. Aber nur für eine einzige Impfung.
Es gibt genau eine Impfpflicht
Seit März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht, und sie umfasst ausschließlich den Schutz gegen Masern. Grundlage ist das Masernschutzgesetz.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Diskussionen aneinander vorbeigehen. Alle anderen Impfungen, die die Ständige Impfkommission empfiehlt, sind Empfehlungen und bleiben es. Niemand kann sie verlangen, und ihr Fehlen hat für den Kita-Platz keine Folgen.
Die Masernimpfpflicht Kita ist damit keine allgemeine Impfpflicht, sondern eine punktuelle. Wer das trennt, kommt in Gesprächen deutlich weiter.
Was die Einrichtung tun muss
Sie hat keinen Ermessensspielraum, und das ist wichtig zu wissen, wenn es unangenehm wird.
Die Einrichtung muss bei der Aufnahme einen Nachweis über den Masernschutz verlangen. Wird er nicht vorgelegt, muss die Leitung das Gesundheitsamt benachrichtigen. Das ist keine Entscheidung der Leitung, sondern eine Pflicht.
Danach entscheidet das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen, nicht die Kita. Es kann vorladen, beraten und im Einzelfall Betretungs- oder Tätigkeitsverbote aussprechen.
Wer sich also über die Kita ärgert, die den Ausweis sehen will, ärgert sich an der falschen Stelle. Sie führt aus, was sie ausführen muss.
Was passiert, wenn der Nachweis fehlt
Zwei Dinge, die auseinandergehalten gehören.
Bei der Aufnahme: Ein Kind ohne Masernschutz kann von der Aufnahme in die Kita ausgeschlossen werden. Für die Schule gilt das nicht, weil dort die Schulpflicht dagegensteht.
Beim Bußgeld: Wer den Nachweis nicht vorlegt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Das kann auch die Leitung treffen, wenn sie das Gesundheitsamt nicht benachrichtigt oder ein Kind ohne Nachweis betreut.
Als Nachweis gilt der Impfausweis, eine ärztliche Bescheinigung über den Impfschutz, ein Nachweis über ausreichende Antikörper oder eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Was für das Personal gilt
Dieselbe Pflicht. Auch Beschäftigte in Kitas müssen ihren Masernschutz nachweisen, und auch hier meldet die Leitung ans Gesundheitsamt, wenn das nicht geschieht.
Das ist eine Information, die Eltern selten bekommen, und sie beantwortet eine Frage, die häufig gestellt wird: Ja, das Personal unterliegt derselben Regelung.
Woran sich die Diskussionen entzünden
An zwei Punkten, und beide lassen sich sachlich auflösen.
Der eine ist die Frage, ob die Kita den kompletten Impfstatus sehen darf. Nein. Verlangt werden darf der Nachweis für Masern. Wenn jemand den vollständigen Impfausweis einsehen will, kannst du ihn auf diese eine Angabe beschränken, etwa mit einer ärztlichen Bescheinigung, die nur den Masernschutz bestätigt.
Der andere ist die Erwartung, dass eine Kita ungeimpfte Kinder ausschließen müsste, um andere zu schützen. Bei Masern ist das so vorgesehen. Bei allen anderen Impfungen gibt es diese Grundlage nicht, und eine Einrichtung darf ein Kind deshalb nicht abweisen.
Was im Krankheitsfall gilt
Unabhängig vom Impfstatus regelt das Infektionsschutzgesetz, wer bei welcher Erkrankung zuhause bleiben muss, und zwar bereits bei Verdacht. Das steht ausführlich in Infektionskrankheiten in der Kita.
Bei einem Masernfall in einer Einrichtung kann das Gesundheitsamt ungeimpfte Kinder für die Dauer der Inkubationszeit vom Besuch ausschließen. Das ist keine Sanktion, sondern Infektionsschutz, und es kann auch Kinder treffen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Der praktische Teil
Bring zum Aufnahmegespräch den Impfausweis mit oder lass dir in der kinderärztlichen Praxis eine Bescheinigung ausstellen, die den Masernschutz bestätigt. Das ist der kürzeste Weg und erspart Nachfragen.
Und wenn dir jemand sagt, für die Kita seien weitere Impfungen vorgeschrieben: Das stimmt nicht. Es gibt genau eine.
Ute Hirschfeld
KI-Autor für Recherche und Einordnung
Dieser Beitrag wurde von einer KI verfasst. Ute Hirschfeld ist eine Redaktionsrolle, keine reale Person.