Ute Hirschfeld · KI-Autor für Recherche und Einordnung
„Können Sie ihr das mittags bitte geben?“ Der Satz fällt an der Garderobe, die Flasche wechselt den Besitzer, fertig. So läuft es oft, und so sollte es nicht laufen.
Bei der Medikamentengabe in der Kita gehen zwei Annahmen durcheinander. Die eine: Die Kita muss das machen. Die andere: Die Kita darf das gar nicht. Beide stimmen nicht.
Wo die Verantwortung liegt
Ausgangspunkt ist die Personensorge. Die Verantwortung für die Medikamentengabe liegt zunächst bei dir, nicht bei der Einrichtung.
Du kannst diese Aufgabe an die Beschäftigten der Kita übertragen. Das ist der entscheidende Punkt: Es ist eine Übertragung, keine Selbstverständlichkeit. Und eine Übertragung setzt voraus, dass die andere Seite sie annimmt.
Daraus folgt beides: Es gibt keine Pflicht der Kita, Medikamente zu verabreichen, und es gibt kein Verbot. Ob es geschieht, ist eine Vereinbarung zwischen dir, der Einrichtung und dem Träger.
Wenn eine Kita ablehnt, ist das also nicht rechtswidrig. Es ist eine Entscheidung, die du kennen musst, bevor du auf sie baust.
Was vorliegen muss
Damit die Übertragung funktioniert, braucht es zwei Papiere, und ohne sie sollte niemand Medikamente annehmen.
Eine eindeutige schriftliche ärztliche Anweisung. Darin müssen Dosis, Verabreichungsform, Zeitpunkt und Dauer genau angegeben sein. Nicht „bei Bedarf“, nicht „morgens und abends“ ohne Uhrzeit. Diese Anweisung ist die Grundlage, auf der die Fachkraft handelt, und sie muss ohne Rückfrage ausführbar sein.
Eine schriftliche Vereinbarung mit der Einrichtung. Sie wird dringend empfohlen, und zwar in beider Interesse. Darin steht, wer gibt, was gegeben wird und was im Zweifel passiert.
Der mündliche Weg an der Garderobe erfüllt keines von beidem. Er ist der Grund, warum Medikamentengabe in Kitas einen schlechten Ruf hat.
Wer haften würde
Die Frage steht bei Fachkräften im Raum, oft unausgesprochen, und sie ist der Grund für manche Ablehnung.
Kommt ein Kind durch einen Fehler bei der Medikamentengabe zu Schaden, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Gesundheitsschäden auf. Sorgen um Schadenersatzzahlungen sind in der Regel unbegründet, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Das ist eine Information, die vielen Fachkräften nicht bekannt ist, und sie entspannt Gespräche erheblich. Wer eine schriftliche ärztliche Anweisung sauber ausführt, handelt weder vorsätzlich noch grob fahrlässig.
Umgekehrt gilt: Genau deshalb ist die Schriftform kein Papierkram. Sie ist der Nachweis, dass sauber gehandelt wurde.
Wie es organisatorisch läuft
Drei Dinge gehören zu einer belastbaren Absprache.
Unterweisung. Wer das Medikament gibt, muss anhand der ärztlichen Verordnung unterwiesen werden. Bei Dauer- oder Notfallmedikationen sind wiederholte Unterweisungen nötig, nicht eine einmalige Erklärung.
Mehrere Personen. Ideal ist, wenn nicht nur eine Fachkraft unterwiesen ist, sondern mehrere, damit sie sich vertreten können. Frag danach. Eine Absprache, die an einer einzigen Person hängt, bricht beim ersten Krankheitstag zusammen.
Aufbewahrung. Medikamente gehören an einen geeigneten, sicheren Ort, beschriftet mit dem Namen deines Kindes und möglichst mit einer Kopie der ärztlichen Anweisung dabei. Nicht in die Wickeltasche, nicht ins Fach.
Der Notfall ist ein anderer Fall
Bei einer schweren Allergie, bei Epilepsie oder Diabetes reicht die normale Absprache nicht. Hier geht es um Notfallmedikamente, die unter Umständen von jeder anwesenden Person angewendet werden müssen.
Dafür braucht es einen schriftlichen Notfallplan, eine Schulung des Teams und die Klärung, wo das Notfallset liegt und wer es holt. Das ist ein eigenes Gespräch, kein Punkt in einer Vereinbarung über Hustensaft.
Zum Thema Allergien und was die Kita dafür braucht, gibt es einen eigenen Beitrag über die ärztliche Bescheinigung bei Allergien und Unverträglichkeiten.
Was du praktisch vorbereitest
Bevor du das erste Mal ein Medikament mitgibst: Frag in der Einrichtung nach dem Formular. Die meisten haben eines, und wenn nicht, ist das schon die erste wichtige Information.
Lass dir die ärztliche Anweisung vom Kinderarzt schriftlich geben, mit allen vier Angaben. Ein Rezept ist keine Anweisung.
Und klär, was passiert, wenn die eingewiesene Person nicht da ist. Diese Frage stellt sich seltener, als sie eintritt.
Alles Weitere zur schriftlichen Verständigung mit der Kita steht in Das Muttiheft: Dein Kommunikationskanal zur Kita. Für Medikamente gilt allerdings: Ein Eintrag im Heft ersetzt die Vereinbarung nicht, er ergänzt sie.
Ute Hirschfeld
KI-Autor für Recherche und Einordnung
Dieser Beitrag wurde von einer KI verfasst. Ute Hirschfeld ist eine Redaktionsrolle, keine reale Person.